— Pressemitteilung vom 04.09.2026 —
„Wenn Mitarbeiter nur noch anonym ihre Sorgen äußern, muss die Stadt handeln“ – Volker Scheurell fordert Aufklärung über die Arbeitsbedingungen im Senioren- und Pflegezentrum am Lerchenberg
Ich bin von besorgten Bürgern und Beschäftigten auf erhebliche Unstimmigkeiten im Senioren- und Pflegezentrum am Lerchenberg aufmerksam gemacht worden.
Nach meinen Informationen haben sich Beschäftigte über den Betriebsrat an die Geschäftsführung gewandt. Eine Verbesserung der Situation sei nicht eingetreten. Auch ein anonym an den Aufsichtsratsvorsitzenden und Bürgermeister Herrn Zugehör übermittelter Brief mehrerer Mitarbeiter hat habe keine Veränderung bewirkt.
Darin werden erhebliche personelle Belastungen und vielfältige Aufgaben geschildert, von Betreuung und Pflege über Reinigung bis zur Pflege der Außenanlagen sowie unterbesetzte Nachtdienste. Besonders besorgniserregend ist der Hinweis, dass nur eine Pflegefachkraft für zwei Häuser eingeteilt worden sein soll.
„Ich verkenne keineswegs die Personalsituation in der Pflege. Deshalb braucht es eine gute Führung, offene Kommunikation und ein Betriebsklima, in dem Probleme ohne Angst angesprochen werden können“
Ich fordere die Beschäftigten auf, ihre Anliegen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates mitzuteilen. Die Sorgen müssen dem gesamten Aufsichtsrat bekannt sein, damit jedes Mitglied die Möglichkeit erhält, sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen.
Die Vorwürfe sollten nicht im Raum stehen bleiben. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, wenn die Presse selbst vor Ort recherchiert, mit Beschäftigten und Verantwortlichen spricht und sich ein unabhängiges Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen macht.
Ich erwarte von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Stadt eine umfassende und transparente Prüfung. Beschäftigte verdienen Schutz, Wertschätzung und Gehör.
Volker Scheurell MdB
Mitglied des Stadtrates der Lutherstadt Wittenberg
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Kreistag von Wittenberg

— Pressemitteilung vom 31.08.2026 —
Fast eine Milliarde für Mexiko – und in Piesteritz droht der Niedergang
Volker Scheurell MdB kritisiert die Förderung einer Ammoniak-Großanlage in Mexiko durch die staatliche KfW IPEX-Bank
Mit Entsetzen habe ich gelesen, dass die staatliche KfW IPEX-Bank den Bau einer Groß-Ammoniakanlage im mexikanischen Topolobampo mit einem Kredit von rund 860 Millionen Dollar finanziert. Das ist kein Pappenstiel!
Während Bundesaußenminister Johann Wadephul durch die Welt reist und sich für deutsche Unterstützung im Ausland feiern lässt, kämpfen Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland um ihre Zukunft. Gerade vor Ort zeigt sich diese Entwicklung dramatisch.
Die SKW Stickstoffwerke Piesteritz in der Lutherstadt Wittenberg sind einer der bedeutendsten Standorte der deutschen Düngemittelindustrie. Ammoniak ist ein unverzichtbarer Grundstoff für Landwirtschaft und Industrie. Doch hohe Energiepreise und schwierige Marktbedingungen haben bereits zu Produktionsdrosselungen und Stillständen geführt. Arbeitsplätze und die Zukunft einer ganzen Region stehen auf dem Spiel.
Ich frage deshalb: Wo sind die 860 Millionen Dollar für Piesteritz?
Dabei darf man die Dimension nicht unterschätzen: Die 860 Millionen Dollar entsprechen 737,82 Millionen Euro und stellen in Mexiko einer Kaufkraft von rund 1,25 Milliarden Euro dar. Die Dimension dieser Förderung ist kaum zu überschätzen.
Was hilft das Arbeitnehmern, Familien und mittelständischen Betrieben in unserer Region, wenn bei uns Werke unter Druck geraten, Arbeitsplätze verschwinden und Arbeitslosigkeit droht?
Besonders fragwürdig ist, dass das mexikanische Projekt wegen möglicher Risiken für ein sensibles Ökosystem und indigene Gemeinschaften massiv kritisiert wird.
Wir müssen endlich unsere Prioritäten richtig setzen: Zuerst Arbeitsplätze sichern, Wertschöpfung erhalten und industrielle Standorte in Deutschland stärken, bevor wir im Ausland Kredite in Milliardenhöhe vergeben.
— Pressemitteilung vom 31.08.2026 —
„FCK AfD“ im Klassenzimmer? – Ich fordere Aufklärung am Gymnasium Leucorea
Wittenberg, 28. August 2026 – Mehrere Bürger haben sich mit besorgniserregenden Berichten über politische Äußerungen und Symbole von Lehrkräften am Gymnasium Leucorea in der Lutherstadt Wittenberg an mich gewandt.
Mir wurde berichtet, dass Lehrkräfte im Schulalltag Aufkleber oder Buttons mit der Aufschrift „FCK AFD“ tragen beziehungsweise entsprechende Aufkleber an für Schüler sichtbaren Gegenständen angebracht haben sollen.
Besonders aufklärungsbedürftig finde ich einen geschilderten Vorfall vom 24. August 2026. Nach den mir vorliegenden Informationen soll ein Lehrer gegenüber einer Schulklasse erklärt haben, dass Lehrkräfte entsprechende gegen die AfD gerichtete Aufkleber oder Buttons tragen dürften. Eine vergleichbare Äußerung gegen die CDU sei hingegen nicht zulässig.
Ich stelle ausdrücklich klar: Auch Lehrkräfte haben selbstverständlich das Recht auf eine eigene politische Meinung. Gleichzeitig tragen sie gegenüber Schülern eine besondere Verantwortung. Schule muss ein Ort sein, an dem junge Menschen unterschiedliche politische Positionen kennenlernen, Argumente abwägen und sich eine eigene Meinung bilden können.
Ich habe deshalb die Schulleitung um ein zeitnahes Gespräch und um eine sachliche Einordnung der Vorwürfe gebeten.
„Ich möchte niemanden vorverurteilen. Aber solche Hinweise müssen ernst genommen und sorgfältig geprüft werden. Politische Neutralität und die besondere Vorbildfunktion von Lehrkräften dürfen nicht davon abhängen, gegen welche Partei sich eine Äußerung richtet.“
— Pressemitteilung vom 22.08.2026 —
Asylbewerber auf dem Niveau gesetzlich Versicherter – ist das noch gerecht?
Mit der neuen Regelung der Europäischen Union zur Gesundheitsversorgung minderjähriger Flüchtlingen und deren Umsetzung in Deutsches Recht wird ein weiterer Grundsatz unserer Migrationspolitik aufgegeben, nämlich die klare Unterscheidung zwischen der Versorgung von Asylbewerbern und der regulären sozialen Absicherung der Bevölkerung.
Für minderjährige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll künftig grundsätzlich ein Gesundheitsanspruch auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Das bedeutet weit mehr als die bisherige Behandlung akuter Erkrankungen nämlich Vorsorge, Früherkennung, Impfungen, Medikamente, Krankenhausbehandlung, Heil- und Hilfsmittel sowie weitere medizinische Leistungen werden erfasst. Damit wird die bisherige Grenze zwischen beiden Leistungssystemen ein weiteres Stück beseitigt
Das ist eine politische Entscheidung – und sie muss auch politisch diskutiert werden.
Denn die gesetzlichen Krankenkassen sind bereits heute erheblich belastet. Sie übernehmen die praktische Abwicklung der medizinischen Versorgung; die Kosten werden zwar grundsätzlich von den zuständigen staatlichen Stellen erstattet, dennoch entstehen zusätzliche Verwaltungsaufgaben und Strukturen.
Vor allem stellt sich die Frage der Gleichbehandlung, denn wer jahrelang Beiträge zur Krankenversicherung zahlt, muss sich fragen, warum für bestimmte Gruppen des Asylbewerberleistungssystems zunehmend Leistungen auf demselben Niveau organisiert werden, ohne dass eine vergleichbare Beitragsleistung besteht.
Integration bedeutet nicht, jede Grenze zwischen verschiedenen Leistungssystemen aufzuheben.
Eine verantwortungsvolle Migrationspolitik muss deshalb wieder stärker zwischen Aufnahme, vorübergehendem Schutz und dauerhafter Integration unterscheiden.
Wer diese Unterschiede beseitigt, schafft zusätzliche Anreize zur ungeregelten Migration und belastet den Sozialstaat weiter.
Wir brauchen keine immer weitergehende Angleichung der Leistungen, sondern klare Regeln, Begrenzung und eine nachhaltige Steuerung der Migration.
— Pressemitteilung vom 22.08.2026 —
Der Artikel von Jan Schumann am 20. August 2026 in der Mitteldeutschen Zeitung über die Auseinandersetzung innerhalb der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden Sven Hüber hat mich nachdenklich gemacht.
Selbstverständlich dürfen Polizeibeamte rechtswidrige Anweisungen nicht ausführen und müssen gegenüber ihren Vorgesetzten remonstrieren. Das ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaates. Problematisch wird es jedoch, wenn diese Selbstverständlichkeit ausgerechnet im Zusammenhang mit einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD politisch aufgeladen wird. Die Remonstrationspflicht muss unabhängig davon gelten, welche demokratische Partei eine Regierung trägt.
Besonders irritiert mich die Wortwahl von Herrn Hüber. Eine mögliche demokratische Regierungsbildung als „Machtergreifung“ zu bezeichnen und bereits im Vorfeld zum Widerstand aufzurufen, halte ich für eine gefährliche politische Zuspitzung.
Hinzu kommt seine persönliche Vergangenheit als Offizier und Politoffizier der DDR-Grenztruppen. Wer damals junge Grenzsoldaten ideologisch auf den Dienst an der Grenze vorbereitete und heute Polizeibeamte für den Fall einer bestimmten Regierung „scharf macht“, sollte sich seiner historischen und moralischen Verantwortung bewusst sein.
Ich selbst bin 1989 aus der DDR geflohen und habe die Repressionen dieses Staates persönlich erlebt. Die dramatischen Umstände meiner Flucht und die Angst vor einer Entdeckung haben sich tief in mein Gedächtnis eingebrannt.
Gerade deshalb frage ich mich, welche Lehren wir aus unserer Geschichte ziehen. Ich möchte keine Polizei, die gegen eine bestimmte Partei in Stellung gebracht wird, sondern eine Polizei, die Recht und Gesetz durchsetzt, unabhängig davon, wer regiert oder welche politische Meinung jemand vertritt.
Die Polizei schützt keine Partei und keine Regierung. Sie schützt den Rechtsstaat, die Verfassung und die Bürger unseres Landes.
— Pressemitteilung vom 21.08.2026 —
Manipulative Verkürzung statt vollständiger Information?
Die Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung vom 20. August 2026 über den offenen Brief des CDU-Politikers Bernd Prange wirft für mich Fragen auf. Natürlich darf und soll eine Zeitung kritisch über einen CDU-Kommunalpolitiker berichten, der insgesamt 10.000 Euro an die AfD gespendet und seine Wahlentscheidung öffentlich begründet hat. Genau das hat Bernd Prange selbst erklärt.
Der entscheidende Punkt ist für mich jedoch ein anderer. Wer den vollständigen offenen Brief liest und ihn anschließend mit der Berichterstattung vergleicht, stellt fest, dass wesentliche Teile seiner Argumentation kaum oder gar nicht vorkommen.
Prange begründet seine Entscheidung ausführlich mit seiner Sorge über die politische Entwicklung der CDU und den aus seiner Sicht zunehmenden Verlust konservativer Werte wie Leistung, Ordnung, Sicherheit, wirtschaftliche Vernunft und nationale Souveränität. Er schildert außerdem seine Erfahrungen aus dem Kreistag Stendal, wo nach seiner Darstellung eine sachbezogene Zusammenarbeit unterschiedlicher Fraktionen im Interesse des Landkreises möglich ist.
Gerade diese Aussagen halte ich für wichtig, um seine Entscheidung zu verstehen. Stattdessen konzentriert sich die Darstellung vor allem auf die Spende, seine Wahlempfehlung und zugespitzte politische Einordnungen.
Ich muss Bernd Pranges Entscheidung nicht teilen. Ich kann seine Spende kritisieren und seine politischen Schlussfolgerungen ablehnen. Aber ich erwarte von fairem Journalismus, dass der gesamte Zusammenhang dargestellt wird und nicht durch die Auswahl einzelner Zitate ein verkürztes Bild entsteht.
Deshalb meine Bitte, lesen Sie den Originalbrief und vergleichen Sie selbst. Bilden Sie sich Ihre Meinung auf Grundlage der vollständigen Aussagen und nicht nur anhand der Ausschnitte, die andere für Sie ausgewählt haben. Den Brief im Original lege ich Ihnen anbei.
Eine freie Presse braucht kritische Berichterstattung. Eine freie Öffentlichkeit braucht aber auch vollständige Information.
— Pressemitteilung vom 31.07.2026 —
Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 31.07.2026 „Privatsache oder Parteinahme“.
Dieser Artikel hat mich doch sehr erstaunt. Er reduziert den gesamten Vorgang auf die Behauptung, einzelne Mitglieder des Akademischen Orchesters hätten nach dem Konzert privat Flugblätter verteilt. Damit wird aus meiner Sicht der eigentliche Kern der Angelegenheit verfehlt.
Es geht nicht darum, jemandem seine politische Meinung zu verbieten. Jeder darf sich politisch engagieren. Es geht vielmehr um die Frage, ob eine staatliche Hochschule auch nach außen den Eindruck parteipolitischer Neutralität wahrt.
Die Flugblätter wurden unmittelbar nach dem Konzert an dem Ausgang verteilt, den praktisch alle Besucher passieren mussten. Die verteilenden Personen waren kurz zuvor noch als Mitglieder des Akademischen Orchesters der Martin-Luther-Universität aufgetreten. Für die Konzertbesucher entstand daher zwangsläufig ein enger Zusammenhang zwischen der Universitätsveranstaltung und der politischen Aktion. Dass inzwischen Alltagskleidung getragen worden sein soll, ändert daran nichts.
Besonders befremdlich finde ich, dass meine berechtigten Fragen nun als „Angriff auf kritische Meinungen“ oder gar als Kampagne gegen Wissenschaft und Kultur dargestellt werden. Wer so argumentiert, weicht der eigentlichen Diskussion aus.
Die politische Neutralität staatlicher Einrichtungen ist kein Angriff auf die Demokratie, sie ist eine Grundvoraussetzung unseres Rechtsstaates.
Bemerkenswert ist zudem, dass die Martin-Luther-Universität selbst angekündigt hat, den Vorfall intern aufzuarbeiten und die Leitung des Akademischen Orchesters für diese Problematik zu sensibilisieren.
Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass staatliche Einrichtungen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden und das Vertrauen der Bürger in ihre politische Neutralität bewahren.
— Pressemitteilung vom 22.07.2026 —
Presseartikel „Der Macher vom Möhlauer See“
Der Bericht in der Mitteldeutschen-Zeitung vom 17.07.2026 über die geplanten Investitionen auf dem Naturcampingplatz am Möhlauer See freut mich ausdrücklich. Es ist ein wichtiges Signal, dass der neue Betreiber den Campingplatz modernisiert, die in die Jahre gekommene Elektroanlage erneuert, das Abwassersystem verbessert und das touristische Angebot erweitert. Dieses Engagement verdient Anerkennung.
Gleichzeitig möchte ich den Blick auf die gegenüberliegende Seeseite lenken. Dort befindet sich seit DDR-Zeiten eine bestehende Gaststätte mit Badebereich, die seit fünf Jahren von einem neuen Pächter betrieben wird. Gleichwohl kann der Steg mit Sprungplattform nicht genutzt werden, weil diese gravierende bauliche Mängel aufweisen. Diese Anlage war über Jahrzehnte ein beliebter Treffpunkt für Familien, Vereine und Badegäste aus der gesamten Region.
Ich habe mich intensiv über Fördermöglichkeiten informiert und zahlreiche Gespräche geführt. Leider musste ich feststellen, dass die bestehenden Förderprogramme überwiegend auf Energieeffizienz und Klimaschutz ausgerichtet sind. Für die Sanierung dieser wichtigen Freizeiteinrichtung gibt es derzeit kaum passende Fördermöglichkeiten.
Deshalb sehe ich die Gemeinde Gräfenhainichen in der Verantwortung. Wenn wir den Möhlauer See dauerhaft attraktiv gestalten wollen, dürfen wir nicht nur neue Projekte begrüßen, sondern müssen auch die vorhandene Infrastruktur erhalten und weiterentwickeln. Dazu gehören aus meiner Sicht die Sanierung und Erneuerung des Steges mit Sprungplattform und die Aufwertung des gesamten Badebereichs.
Der Möhlauer See ist nicht nur ein touristisches Ziel. Er ist vor allem ein bedeutendes Naherholungsgebiet für die Menschen unserer Region. Familien, Kinder, Jugendliche und Vereine verdienen eine moderne und sichere Freizeitanlage. Ich appelliere deshalb an den Bürgermeister der Gemeinde Gräfenhainichen, dieses Vorhaben zur Chefsache zu machen. Auch die bestehende Gaststätte mit ihrem Badebereich und der Sprungplattform verdient eine Zukunft. Gemeinsam mit Gemeinderat, Verwaltung und möglichen Partnern sollten wir jetzt die Voraussetzungen schaffen, damit dieses Naherholungsgebiet wieder zu einem Anziehungspunkt für die gesamte Region wird.
Ich werde mich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Potenzial nicht ungenutzt bleibt und die Gemeinde gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen für die Zukunft des Standortes entwickelt.
— Pressemitteilung vom 22.07.2026 —
Auftritte von Uwe Steimle bei AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau, singen des Textes „DDR-Nationalhymne“ Auch ich war bei der Veranstaltung in Dessau-Roßlau anwesend und habe die Situation persönlich miterlebt. Meine Loyalität gilt uneingeschränkt der Bundesrepublik Deutschland, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Werten unseres Grundgesetzes. Deshalb weise ich den Vorwurf entschieden zurück, das singen des seinerzeit verbotenen Textes der DDR-Nationalhymne sei eine Verharmlosung des SED-Unrechts. Ich spreche auch aus persönlicher Erfahrung. Nach dem ersten Theoriejahr auf der Meisterschule wurde ich wegen meiner oppositionellen Haltung zur DDR von dort verwiesen, weil ich, wie mir damals mitgeteilt wurde „politisch nicht tragbar“ sei. Ich kenne die Repressionen des DDR-Regimes daher aus eigenem Erleben. Deshalb habe ich die DDR noch vor der Grenzöffnung über Ungarn verlassen. Das Singen des Textes war aus meiner Sicht keine Verherrlichung der DDR, sondern Ausdruck der Lebensgeschichte vieler Ostdeutscher. Der Text mit seiner Vision eines „einig Vaterlandes“ hat für viele Menschen bis heute eine emotionale Bedeutung. Mit der Wiedervereinigung verbanden viele die Hoffnung auf ein gleichberechtigtes Zusammenwachsen. Aber die Schergen der Treuhand haben zum großen Teil dazu beigetragen das Zahlreiche Ostdeutsche die Wiedervereinigung als Übernahme empfanden und dass ihre Erfahrungen und Erwartungen im Vereinigungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Genau dieses Gefühl wurde mit dem gemeinsamen Singen des Textes zum Ausdruck gebracht. Die Opfer der SED-Diktatur verdienen unser uneingeschränktes Mitgefühl und unseren Respekt. Deshalb halte ich die pauschale Bewertung, das Singen der Hymne sei eine „Missachtung der Opfer“ oder eine „Verharmlosung des DDR-Unrechts“, für eine Fehlinterpretation. Solche Unterstellungen erschweren den notwendigen Dialog zwischen Ost- und Westdeutschen. Deutschland braucht mehr gegenseitigen Respekt und weniger vorschnelle moralische Urteile. Nur wenn wir sowohl das Leid der Opfer der SED-Diktatur als auch die Lebensleistung und die Erfahrungen vieler Ostdeutscher anerkennen, kann das Zusammenwachsen unseres Landes gelingen.
— Pressemitteilung vom 14.07.2026 —
Ich habe mich als Bundestagsabgeordneter mit einem Schreiben an die Rektorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gewandt und eine rechtliche Prüfung von Vorgängen im Zusammenhang mit einem Konzert des Akademischen Orchesters am 1. Juli 2026 in der Stiftung LEUCOREA gefordert.
Nach den mir vorliegenden Informationen wurden während der offiziellen Universitätsveranstaltung wiederholt politische Äußerungen gegen die AfD und ihre Wähler getätigt. Darüber hinaus sollen im unmittelbaren Anschluss an das Konzert von Musikern Flugblätter mit eindeutig parteipolitischem Inhalt gegen die „Alternative für Deutschland“ an Besucher des Konzertes verteilt worden sein.
Aus meiner Sicht besteht die Gefahr, dass eine staatliche Hochschule beziehungsweise eine ihr zugeordnete Einrichtung als Plattform für parteipolitische Einflussnahme genutzt wurde. Öffentliche Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, Wissenschaft, Kunst und Kultur als Orte des offenen und pluralistischen Austauschs zu bewahren. Ebenso sind staatliche Einrichtungen an das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot gebunden.
Ich habe die Universitätsleitung deshalb um Aufklärung gebeten. Dabei geht es unter anderem um die Fragen, ob die Vorgänge bekannt waren, ob politische Äußerungen und die Verteilung der Flugblätter genehmigt wurden und welche Maßnahmen künftig ergriffen werden, um den Eindruck einer institutionellen Parteinahme bei offiziellen Universitätsveranstaltungen auszuschließen.
Ich erwarte hierzu innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Stellungnahme.
— Pressemitteilung vom 24.01.2026 —
Klarstellung zu den Aussagen des Landrates des Landkreises Wittenberg:
Ich sehe mich zu einer öffentlichen Klarstellung veranlasst, nachdem der Landrat beim Neujahrsempfang in Wittenberg meine Aussage zu Kosten der Schullandschaft im Landkreis in Relation zu Migrationsausgaben als „sachlich falsch“ und „irreführend“ bezeichnet hat.
Dieser Darstellung widerspreche ich.
„Ich halte es weder für sachlich falsch noch für irreführend, Ausgaben für Migration mit Investitionen in Schulen zu vergleichen. Genau dieser Vergleich macht politische Prioritäten transparent.“
Der Satz „Remigration baut keine Schulen“ greife zu kurz. „Migration verursacht erhebliche Kosten. Diese entstehen konkret in öffentlichen Haushalten und werden letztlich von den Steuerzahlern getragen.“ Auch erstattete Mittel seien Steuergelder. „Kosten verschwinden nicht, nur weil sie in einem anderen Haushaltstitel verbucht werden.“
Vor dem Hintergrund knapper Mittel halte ich eine offene Debatte über Prioritäten für notwendig. „Schulen, Infrastruktur und Rettungsdienste stehen unter Druck, während erhebliche Mittel in ein Migrationssystem fließen, das in Teilen nicht effektiv funktioniert.“
Ich weise den Vorwurf zurück, dass damit „mit dem Feuer gespielt“ werde. „Verbrannte Erde hinterlässt nicht derjenige, der Probleme benennt, sondern derjenige, der Systeme dauerhaft überlastet.“
Kritisch sehe ich zudem den parteipolitischen Ton des Landrats beim Neujahrsempfang. „Als Chef der Exekutive erwarte ich politische Neutralität.“ Ebenso problematisch ist die Ablehnung eines Gesprächs mit mir, obwohl ich Kreistags- und Stadtratsmitglied bin und weil kommunaler Dialog dringend erforderlich ist. Aber vielleicht gehört das zu der herrschenden Ausgrenzungspolitik der Opposition.